Hausverwaltung

Verwaltung von Miethäusern

  • Überwachung der Mieteingänge, sowie Mahnung bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung
  • Erstellung einer Abrechnung pro Quartal für den Hauseigentümer
  • Erstellung einer Jahresabrechnung mit Auflistung der getätigten Instandsetzungsmaßnahmen, welche in dieser Form dem Finanzamt eingereicht werden kann.
  • Erstellung der Heizkosten-, Betriebskostenabrechnungen sowie Mieterhöhungen
  • Zahlung aller im Zusammenhang mit dem Miethaus entstehenden Kosten (Grundsteuer, Be-und Entwässerung, usw.)
  • Korrespondenz mit den Vertragspartnern des Hauses
  • Regelmäßige Besichtigung des Hauses, sowie turnusmäßige Begehung der Wohnungen
  • Abnahme von Wohnungen bei Kündigung durch die Mieter sowie Neuvermietung nach Absprache mit dem Eigentümer
  • Vergabe von Instandsetzungsarbeiten an Handwerker, ggf. mit vorheriger Einholung von Kostenangeboten und Rücksprache mit dem Eigentümer
  • Kontrolle der durchgeführten Instandsetzungsarbeiten

Wohnungseigentumsverwaltung

  • jährliche Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Erstellung einer Jahresabrechnung
  • Überwachung der Wohngeldzahlungen
  • Zahlung aller im Zusammenhang mit der Anlage
  • entstehenden Kosten, wie z.B. Wasser, Müllabfuhr usw.
  • Korrespondenz mit den Vertragspartnern des Hauses
  • regelmäßige Besichtigung des Hauses
  • Vergabe von Instandsetzungsarbeiten beim Gemeinschaftseigentum an Handwerker, ggf. mit vorheriger Einholung von Kostenangeboten und Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat, bzw. nach Beschluss auf der Eigentümerversammlung
  • Kontrolle der durchgeführten Instandsetzungsarbeiten