Hausverwaltung
Verwaltung von Miethäusern
- Überwachung der Mieteingänge, sowie Mahnung bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung
- Erstellung einer Abrechnung pro Quartal für den Hauseigentümer
- Erstellung einer Jahresabrechnung mit Auflistung der getätigten Instandsetzungsmaßnahmen, welche in dieser Form dem Finanzamt eingereicht werden kann.
- Erstellung der Heizkosten-, Betriebskostenabrechnungen sowie Mieterhöhungen
- Zahlung aller im Zusammenhang mit dem Miethaus entstehenden Kosten (Grundsteuer, Be-und Entwässerung, usw.)
- Korrespondenz mit den Vertragspartnern des Hauses
- Regelmäßige Besichtigung des Hauses, sowie turnusmäßige Begehung der Wohnungen
- Abnahme von Wohnungen bei Kündigung durch die Mieter sowie Neuvermietung nach Absprache mit dem Eigentümer
- Vergabe von Instandsetzungsarbeiten an Handwerker, ggf. mit vorheriger Einholung von Kostenangeboten und Rücksprache mit dem Eigentümer
- Kontrolle der durchgeführten Instandsetzungsarbeiten
Wohnungseigentumsverwaltung
- jährliche Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Erstellung einer Jahresabrechnung
- Überwachung der Wohngeldzahlungen
- Zahlung aller im Zusammenhang mit der Anlage
- entstehenden Kosten, wie z.B. Wasser, Müllabfuhr usw.
- Korrespondenz mit den Vertragspartnern des Hauses
- regelmäßige Besichtigung des Hauses
- Vergabe von Instandsetzungsarbeiten beim Gemeinschaftseigentum an Handwerker, ggf. mit vorheriger Einholung von Kostenangeboten und Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat, bzw. nach Beschluss auf der Eigentümerversammlung
- Kontrolle der durchgeführten Instandsetzungsarbeiten